AGB

Weitergabeverbot

Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für den Kunden bestimmt.
Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne Zustimmung des Maklers,
die schriftlich erfolgen muss, an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der
Dritte oder eine andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergeben hat, den Hauptvertrag ab,
so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zzgl. Mehrwertsteuer zu entrichten.

Doppeltätigkeit

Der Makler darf sowohl für den Verkäufer/Vermieter, als auch für den Käufer/Mieter tätig sein.

Eigentümerangaben

Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer/Vermieter bzw.
einem vom Verkäufer/Vermieter beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf ihre Richtigkeit nicht
überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler,
der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keine Haftung.

Haftungsbegrenzung

Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde
durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.

Verjährung

Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt
mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadenersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten
die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten
diese.

Urheberrecht

Die von uns erstellten Fotos und Exposés sind urheberrechtlich geschützt (§13 UrhG). Nicht genehmigte
Verwendung oder gar Veröffentlichung führt in jedem Fall zur strafrechtlichen Verfolgung und Durchsetzung
von Schadenersatzansprüchen.

Gerichtsstand

Sind Makler und Kunde Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem
Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des
Maklers in Athen vereinbart.

Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam
ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine
Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und
im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

Haftungshinweis

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